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Neue Texte zur BVerfG-Klimaklage 2018/2021 - Paris-Abkommen und Menschenrechte verlangen mehr, als real geschieht - und neue Klagen 2023/2024

Selbst die neue EU- und Bundesklimapolitik ist immer noch unzureichend und dabei völker- und menschenrechtswidrig. Schon die unambitionierten Ziele selbst sind rechtswidrig; umso mehr ist es ihre Verfehlung. Die Menschenrechts-Argumentation dazu findet sich schon in Felix Ekardts Habilschrift "Theorie der Nachhaltigkeit" (4. Aufl. = 3. Aufl. der Neuausgabe, Nomos 2021; engl. aktualisiert und gekürzt "Sustainability", Springer 2019). Unser neuer englischer Fachartikel von 2022 hier zeigt zum Paris-Abkommen, dass quasi kein CO2-Budget mehr vorhanden ist - und dass der IPCC dem nicht gerecht wird. Damit werden die Grundlagen unserer erfolgreichen BVerfG-Klimaklage weiterentwickelt. Zu dieser global beachteten, aber noch nicht hinreichenden Entscheidung nun auch in Nature von uns eine kritische Analyse hier und eine längere hier. Auf Deutsch ausführlich unsere neue Studie für die Bundesregierung hier. 2023 haben wir, weil immer noch zu wenig passiert, die Bundesregierung erneut erfolgreich verklagt: hier und 2024 erneut auch eine Klima-Verfassungsklage erhoben: hier.

Weltpremiere Biodiv-Verfassungsklage 2024 - umweltvölker- und menschenrechtlich verbindliches Ziel

Aus der CBD wie auch (nationalen und transnationalen) Menschenrechten ergibt sich spätestens seit 1993 eine Verpflichtung zum Stopp des Biodiversitätsverlusts, die seitdem fortwährend verletzt wird. Auf dieser Grundlage können auch Regierungen verklagt werden. Dies zeigen wir in einem neuen internationalen Aufsatz: hier. 2024 haben wir weltweit wohl erstmals eine Verfassungsklage gegen die insgesamt unzureichende (deutsch-europäische) Naturschutz-Gesetzgebung eingereicht: hier.

ZEIT-Artikel: Energiesparen, Ukraine, Corona, Letzte Generation

Felix Ekardt schreibt vier ZEIT-Artikel im Jahr. Zuletzt etwa zu EU-Klimapolitik, Energiesparen und Ukraine: zu allen Texten. Auch hat er die Freiheitskonflikte, Abwägungen und unseren rechtlich-ethisch inkonsistenten Umgang mit verschiedenen Gefährdungen u.a. für die ZEIT analysiert: hier. Auch um die Letzte Generation und deren in der Wirkung problematisches, in den inhaltlichen Forderungen aber eher zu zahmes Auftreten ging es.

Negative Emissionen: Wälder, Moore - und Geoengineering?

Selbst bei null fossilen Brennstoffen und einer stark reduzierten Tierhaltung bleiben Restemissionen, die kompensiert werden müssen - auch wenn Suffizienz diese Menge an Emissionen kleiner machen kann, als der IPCC annimmt. Das erfordert vor allem eine Regulierung von Wäldern und Mooren. Hier verhalten sich ökonomische Instrumente und Ordnungsrecht anders zueinander, als sie es sonst oft tun. Drei internationale Artikel untersuchen das - zu Wäldern, zu Mooren und zum sehr problematischen großtechnologischen Geoengineering.

Klima, Nachhaltigkeit, Wandel, Transformation: Material für die BpB erstellt für Schulen und Bildung

Felix Ekardt hat für die Bundeszentrale für politische Bildung Kernfragen der FNK-Arbeit für Bildungsträger und speziell für Schulen aufbereitet. Das Material kann auf Papier bestellt oder als Download genutzt werden: hier.

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Inter- und transdisziplinäre Nachhaltigkeitstheorie: Governance, Transformation, Normativität

Nachhaltigkeit beschreibt eine Wirtschafts- und Gesellschaftsform, die dauerhaft und global lebbar ist. Das gesellschaftsverändernde Potenzial der Forderung „mehr Generationengerechtigkeit, mehr globale Gerechtigkeit, und zwar in integrierter Perspektive“ droht jedoch häufig aus dem Blick zu geraten. Nachhaltigkeit ist gerade nicht die triviale allgemeine Forderung, Sozial-, Wirtschafts- und Umweltpolitik unabhängig von jenem zeit- und ortsübergreifenden Bezug wichtig zu nehmen und gegeneinander abzuwägen; und Nachhaltigkeit im Sinne der Rio-Konferenz 1992 meint auch kein „Drei-Säulen-Konzept“, jedenfalls kein separierendes und nur additives. Dabei geht es politikpraktisch und sozialwissenschaftlich (also für Disziplinen wie Jura, Politologie, Soziologie, Ökonomik, Theologie, Psychologie usw.) um verschiedene Arbeitsfelder und Fragenkreise, und zwar

  1. um definitorische Klarheit des Wortes Nachhaltigkeit (Definitionsebene);
  2. um die – allerdings in Teilen nur naturwissenschaftlich durchführbare – deskriptive Bestandsanalyse, wie nachhaltig Gesellschaften gemessen daran bisher sind und welche Entwicklungen sich insoweit bisher ereignen;
  3. um die ebenfalls deskriptive Frage, welche äußeren Hemmnisse und Motivationslagen der Durchsetzung der Nachhaltigkeit bisher im Wege standen (Ursachenebene);
  4. um die normative Frage, warum Nachhaltigkeit erstrebenswert sein sollte und was daraus folgend ihr genauer Inhalt ist (Gebotenheitsebene);
  5. darum, wie viel Nachhaltigkeit (rechtlich/moralisch) in Abwägung mit anderen kollidierenden Belangen wie „kurzfristiges Wirtschaftswachstum“ geboten ist, einschließlich der Frage, welche Institutionen dies zu klären haben und welche Entscheidungsspielräume dabei bestehen (Abwägungsebene);
  6. um die Steuerungsinstrumente, die ein so ermitteltes Ziel effektiv durchsetzen können, einschließlich der Frage nach den Hindernissen, nach möglichen Akteuren, Strategien usw. (Durchsetzungs- bzw. Steuerungsebene).

Transformationsbedingungen, normative Fragen und Governance-Instrumente sind auch die drei FNK-Schwerpunkte. Die aktuellste und umfassendste Version von alledem bietet Felix Ekardts Hauptwerk Theorie der Nachhaltigkeit. Auf Englisch, kürzer und noch aktueller gibt es seit 2019 Sustainability: Transformation, Governance, Ethics, Law. Die dort behandelten Bedingungen gesellschaftlichen Wandels finden sich auch im Taschenbuch Wir können uns ändern: Gesellschaftlicher Wandel jenseits von Kapitalismuskritik und Revolution.

Einige weitere Texte zum Download: